EC Karten Gebühr - Kartellschadensersatzklagen gegen deutsche Kreditinstitute
Vortragsveranstaltung des Marburger Instituts für Genossenschaftswesen zum brisanten Thema
Am 15. Februar 2017 fand in Frankfurt eine gemeinsame Vortragsveranstaltung des Instituts für Genossenschaftswesen an der Philipps-Universität Marburg mit der Sozietät Squire Patton Boggs zum hochaktuellen Thema „EC Karten und Kartellschadensersatzklagen gegen deutsche Kreditinstitute“ statt.Zunächst führte Professor Michael Kling, Vorstand des ifG Marburg, in das Thema Schadensersatz im Kartellrecht ein. Nach der Vorstellung der einschlägigen Normen erläuterte er die Anspruchsvoraussetzungen und ging auf die Themen Verjährung und Akteneinsicht ein. Dabei stellte Professor Kling die aktuelle Rechtslage und die Rechtslage nach der 9. GWB Novelle gegenüber, die wahrscheinlich im März diesen Jahres in Kraft treten wird.
Nach dieser thematischen Einführung trug Horst Daniel, Partner bei Squire Patton Boggs, vor. Herr Daniel ging auf aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht an Hand der angekündigte Klage der Kanzlei Hausfeld vor dem Landgericht Frankfurt ein. Die US Amerikanische Kanzlei will deutsche Banken wegen eines EC-Karten-Kartells verklagen. Aus ihrer Sicht sollen Händler jahrelang überhöhte Gebühren für EC-Karten-Zahlungen gezahlt haben – diese Gebühren sollen rückwirkend für die letzten 10 Jahre zurückgefordert werden. Eine solche Kartellschadensersatzklage hat dabei für alle deutschen Kreditinstitute Relevanz, da bei einer begründeten Klage auch die nichtverklagten Kartellanten gesamtschuldnerisch verbunden sind und Binnenausgleichsansprüche bestehen würden. Ergänzt wurde der Vortrag von Dr. Jens Rinze, ebenfalls Partner bei Squire Patton Boggs und früherer Mitarbeiter und Doktorand am ifG Marburg.
Die gestiegene Gefahr von Kartellschadensersatzverfahren im deutschen Rechtssystem ist dabei auf eine Kombination mehrerer Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit zurück zu führen. Sogenannte „Klagevehikel“ werden durch Klägerkanzleien initiiert und zunehmend mit stattlichem Kapital ausgestattet, welches sich durch attraktive Renditen für Finanzinvestoren im Gegensatz zu herkömmlichen Finanzinstrumenten begründet. Urteile der Vergangenheit und die anstehende Gesetzesnovellen machen das Resultat berechenbar – steigern also insgesamt die Erfolgswahrscheinlichkeit und verringern das Investitionsrisiko. Ansprüche großer Konzerne werden meistens durch Forderungsabtretung an das Klagevehikel integriert, da sich diese regelmäßig nicht an solchen Verfahren beteiligen wollen. Auf der anderen Seite ist es kommerziellen Unternehmen aber auch nicht ohne weiteres möglich auf gemäß dem gültigen Recht bestehende Forderungen gänzlich zu verzichten, was die kumulierte Forderungshöhe auf Seiten des Vehikels und damit die Rendite der Investoren stärkt.
Das Bundeskartellamt gilt als strenger Kartellwächter und so bietet die Bundesrepublik ein stabiles Rechtssystem. Durch den drohenden „Brexit“ erscheint es auch naheliegend, dass Deutschland Großbritannien als attraktivsten Prozessort ablösen dürfte. Welche Folgen sich ergeben bleibt abzuwarten, immerhin ist der genaue Inhalt der Klage selbst noch im Verborgenen. Nach den Eindrücken von Horst Daniel birgt das Abwarten der vermeintlichen Kartellanten allerdings die Gefahr von den Konsequenzen überrumpelt zu werden. Eine Absicherung durch Zusammenschluss der Beteiligten könnte dabei eine mögliche Abwehrstrategie sein um den Klägern zuvor zu kommen.
Die Vortrags Folien von Prof. Kling finden Sie hier, die von Herrn Daniel hier.
Kontakt
Tobias Filusch
Am Plan 2
Tel.: 06421 2821177
Donnerstag, 23. Februar 2017 19:04
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